Der Prozess endet, die Aufarbeitung muss weitergehen!

Gemeinsame Pressemitteilung von LOBBI und der Initiative „Mord verjährt nicht!“ anlässlich des Urteils im NSU-Prozess:

Am Mittwoch, dem 11. Juli 2018, werden am Oberlandesgericht in München die Urteile gegen fünf Mitglieder und Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) gesprochen. Damit endet nicht nur einer der umfangreichsten Prozesse der bundesdeutschen Geschichte, sondern aller Voraussicht nach auch die juristische Aufarbeitung des NSU -Terrors. Doch von voll umfänglicher Aufklärung kann, auch in Mecklenburg-Vorpommern, keine Rede sein. Lediglich eine Handvoll Personen müssen mit Konsequenzen rechnen, weil sie im NSU-Netzwerk aktiv waren oder dieses unterstützten. Dabei ist dieThese von der dreiköpfigen Gruppe, die nur von wenigen Menschenunterstützt wurde, längst widerlegt. So geht etwa der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages in seinem Abschlussbericht von einem deutlich größeren Netzwerk aus.

Viele Betroffene und Angehörige haben schon vor Wochen und Monaten im Münchner Prozess deutlich gemacht, dass sie ihre Hoffnungen auf eine vollständige Aufklärung längst verloren haben. Sie hatten die Bundeskanzlerin ernst genommen, als sie ihnen im Februar 2012 versprach, dass alles getan werde „um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“ Auch im Zusammenhang mit den Taten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern, die im Münchner Verfahren nur eine untergeordnete Rolle spielten, bleiben viele Fragen offen. Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in Rostock-Toitenwinkel von Mitgliedern des NSU ermordet.

Am 7. November 2006 und am 18. Januar 2007 überfielen die Neonazis eine Sparkassenfiliale in Stralsund. Auf welches Unterstützungsnetzwerk sie dabei zurückgreifen konnten, ist weiterhin unklar. „Bis heute wissen wir nicht, welche Neonazis aus Mecklenburg-Vorpommern den NSU beim Mord inRostock aber auch den Banküberfällen in Stralsund unterstützt haben. Der NSU-Prozess hat dazu kaum neue Erkenntnisse gebracht. Aber auch der Schweriner Landtag und das Innenministerium haben bisher nicht ausreichend zur Aufklärung der Taten des NSU in unserem Bundeslandbeigetragen“ sagt Tim Bleis von der LOBBI. „Von Aufklärung und Gerechtigkeit kann damit bisher keine Rede sein.“
Die Ermittlungen, die seinerzeit zum rassistischen Mordanschlag in Rostock stattfanden, konzentrierten sich auf die Opferfamilie und deren Umfeld. Sie waren durchzogen von rassistischen Denkweisen und fragwürdigen Festlegungen zum möglichen Tatmotiv. Um diese Fehler aufzuarbeiten und die zahlreichen Wissenslücken im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex zu schließen, ist es jetzt umso dringlicher, dass der eingerichtete Parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Arbeit zügig aufnimmt und mit aller Konsequenz den zahlreichen offenen Fragen nachgeht. „Wir erwarten, dass die Mitglieder des Ausschusses ihren Untersuchungsauftrag ernst nehmen. Dies sind sie den Betroffenen und Angehörigen, aber auch der allgemeinen Öffentlichkeit schuldig. Dazu gehört auch parteipolitische Interessen hintenan zu stellen und engagierte Aufklärung nicht der Staatsräson zu opfern“, so Imam-Jonas Dogesch von der Initiative „Mord verjährt nicht!“ „Das Prozessende in München darf kein Schlussstrich für die Aufklärung zu den Taten des NSU und sein Netzwerk bedeuten. In Mecklenburg-Vorpommern muss sie nach mehr als sieben Jahren endlich
konsequent voran getrieben werden."

LOBBI (Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern) berät und unterstützt seit 2001 Betroffene rechter und rassistischer Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Initiative „Mord verjährt nicht!“ hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 gegründet. Ursprünglich war das Ziel, die Forderungen nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag zur Aufklärung der NSU-Verbrechen auch in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen. Später verlagerte sich der Arbeitsschwerpunkt auf die Gedenkpolitik.

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