Erststimme, Zweitstimme - deine Stimme

Am 23. Februar ist die nächste Bundestagswahl. Gar nicht so viel Zeit. Aber keine Angst, wenn dir noch nicht alles klar ist.

Wir machen euch bereit für die Wahl. Weitere Infos und Tipps gibt es auf unserem Instagram Kanal.

Wir klären Fragen wie:

  • Wer darf wählen?
  • Erst- und Zwitstimme, was bedeutet das?
  • Was wählen wir eigentlich?

Wer darf wählen?

Wer bekommt eigentlich alles eine Wahlbenachrichtigung? Und woran kann es liegen, wenn du keine bekommst?

Alle Personen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben und am 23. Februar mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen bei der Bundestagswahl wählen. Bis zum 2. Februar werden dafür die Wahlbenachrichtigungen versendet.
Das ist für Wähler*innen meistens ganz entspannt

Es sei denn, du bist zum Beispiel zum Studium gerade umgezogen und hast dich noch nicht umgemeldet. Oder vielleicht bist du gerade nirgendwo gemeldet, weil du zum Beispiel in einem Frauenhaus wohnst. Oder aber, du bist gerade in deinem Ernbürgerungsprozess…

Damit du auf jeden Fall trotzdem wählen kannst, haben wir dir zusammengefasst, was jeweils zu tun ist.

Wir werden werden euch auch rechtzeitig informieren, was ihr tun könnt, wenn ihr bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommt.

Übrigens dürfen erst seit 2019 alle Deutschen ab 18 Jahren wählen. Vorher durften etwa 85.000 Personen mit Behinderung nicht wählen, weil sie rechtlich betreut werden.

Erststimme und Zweitstimme - neues Wahlrecht

Du hast am 23.02. zwei Stimmen - die Erststimme und die Zweitstimme. Aber was ist der Unterschied?

Einfach gesagt: Mit der Erststimme wählst du eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei.

Bei der Zweitstimme wird später über die Landeslisten der Parteien festgelegt, wer in den Bundestag darf. Darauf hast du als Wähler*in dann keinen Einfluss.

Bei der Erststimme gibt es ein neues Gesetz. Jetzt kommen nicht mehr automatisch alle gewählten Direktkandidat*innen in den Bundestag. Nur wenn ihre Partei auch über die Zweitstimmen genug Sitze im Bundestag bekommen hat.

So kann es übrigens passieren, dass manche Wahlkreise keinen Abgeordneten mehr im Bundestag haben.
Bis zur letzten Wahl gab es für diesen Fall Überhang- und Ausgleichsmandate. Doch dadurch war der Bundestag zuletzt sehr groß - 735 Personen!

Ab 2025 sollen es immer 630 Personen sein.

Bundestag oder Bundesregierung - was wählen wir?

Wir wählen den Bundestag! Oder die Bundesregierung? Oder ist es das Gleiche?

Am 23. Februar werden die Abgeordneten für Bundestag gewählt. Die Abgeordneten werden später die Bundeskanzerlin/den Bundeskanzler wählen und derdie bildet dann zusammen mit den Ministerinnen die Bundesregierung.

Bundestag und Bundesregierung gehören zur Legislative - sie können also Gesetzte ändern und neue beschließen.

Hast du noch Fragen?

Bist du schon bereit für die Bundestagswahl? Wenn du noch Fragen hast, kannst du sie uns jederzeit schreiben.

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